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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Touren

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma Glider Tours,  Elke Ludwig, Uferstrasse 1,  41541 Dormagen

Teil I. Allgemeine Bedingungen

Ziffer 1. Allgemeines

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von - Der Firma Glider Tours,  Elke Ludwig, (kurz: Glider Tours) erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

1.3 Kunden sind Tourteilnehmer oder Mieter.

Ziffer 2. Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

Die Nutzung der GLIDER TOURS-Produkte und Angebote erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:

2.1 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.


2.2 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen). Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.


2.3 Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen.

2.4 Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
2.5 Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer 2 entsprechend.
2.6 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2.7 Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

Ziffer 3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig.

Ziffer 4. Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung
4.1 Leistungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte von GLIDER TOURS.

 

Ziffer 5. Informationspflicht und Sicherheitshinweis
Die Teilnahme an einem Fahr- und Sicherheitstraining, welches bei Tourbuchungen inklusive ist, wird dringend empfohlen. Fahrbar im öffentlichem Straßenverkehr nur mit gültiger Fahrerlaubnis,  mindestens Mofaführerschein ab 15 Jahren. Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren). Bei einem Rütteln der Plattform und/oder Blinken des roten Displays ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.
Vor Tourteilnahme ist ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen, während der Tour sind aufgeführte Sicherheitshinweise zu befolgen!
Ziffer 6. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.

6.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Teil II. Besondere Bedingungen für Mietverträge mit Kunden (als Mietvertrag gelten hier auch Tourverträge und Event-Buchungen)
 

Ziffer 1 Vertragsverhältnis

Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter.
 

Ziffer 2 Mietpreis, Mietdauer, Stornokosten- fristen und Zahlungsweise

2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromladekosten gehen zu Lasten des Mieters oder des event-Veranstalters.
 

2.2 Die Stornokosten- gebühren -fristen bei Vermietung und Tourbuchungen:
ab 4 Wochen vor Miettermin 20% | 2 Wochen 50% | 1 Woche 75% vom Nettoauftragswert werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei Tour-Buchung über andere Anbieter (z.B. Stadtmarketing, Event-Veranstalter) gelten deren Stornobedingungen.

Weitgehende Schadensersatzansprüche von GLIDER TOURS bleiben hiervon unberührt.

Ziffer 3 Pflichten des Mieters, Tourteilnehmers

3.1 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, GLIDER TOURS unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.
3.2 Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist nicht genehmigt.

Sollten sich Tourteilnehmer den Anweisungen des Tour-Guides widersetzen und dessen Anweisungen nicht folge leisten,so kann eine Tour aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, oder der betreffende Tourteilnehmer von der Tour ausgeschlossen werden!

Eine Erstattung des Tourpreises findet in diesem Fall weder ganz noch teilweise statt!

Ziffer 4 Haftung des Mieters, Tourteilnehmers

4.1 Der Mieter/ Tourteilnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit/Tour an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten
c) Bergungs- und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter

4.2 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter,

außer bei Fahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen im Tourbetrieb. Hier gilt jedoch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Beschädigungen am Fahrzeug eine Selbstbeteiligung des Tourteilnehmers im Schadenfall von 10% mindestens aber € 250.- und es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Beim ausleihen von Fahrzeugen ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

4.3 Eine Kaskoversicherung für Leihfahrzeuge kann optional Abgeschlossen werden, dann gelten
die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Ziffer 5 Pflichten des Vermieters
5.1 Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Sollten durch den Ausfall (Defekte oder Diebstahl) Segway-Touren oder

-events beeinträchtigt worden sein, so kann die Tour ganz oder teilweise an einem Ersatztermin nachgeholt werden.

Events werden mit denen zur Verfügung stehenden Segways durchgeführt bzw. weitergeführt.

 Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch  unverschuldeten Ausfall oder das Abbrechen einer Tour oder eines events dem Mieter entstehen.
 

5.2 Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters ausschließlich gemäß Teil I Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GLIDER TOURS.

5.3 Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma Glider Tours,  Elke Ludwig, Uferstrasse 1,  41541 Dormagen

Teil I. Allgemeine Bedingungen

Ziffer 1. Allgemeines

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von - Der Firma Glider Tours,  Elke Ludwig, (kurz: Glider Tours) erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

1.3 Kunden sind Tourteilnehmer oder Mieter.

Ziffer 2. Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

Die Nutzung der GLIDER TOURS-Produkte und Angebote erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:

2.1 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.


2.2 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen). Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.


2.3 Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen.

2.4 Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
2.5 Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer 2 entsprechend.
2.6 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2.7 Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

Ziffer 3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig.

Ziffer 4. Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung
4.1 Leistungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte von GLIDER TOURS.

 

Ziffer 5. Informationspflicht und Sicherheitshinweis
Die Teilnahme an einem Fahr- und Sicherheitstraining, welches bei Eventbuchungen inklusive ist, wird dringend empfohlen. Fahrbar im öffentlichem Straßenverkehr nur mit gültiger Fahrerlaubnis,  mindestens Mofaführerschein ab 15 Jahren. Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren). Bei einem Rütteln der Plattform und/oder Blinken des roten Displays ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.
Der Eventveranstalter muss seine Gäste (Eventteilnehmer) darüber informieren, dass Fahrten auf den Segways auf eigene Gefahr erfolgen und die Teilnehmer einen Haftungsausschluss akzeptieren. Dies wird zusätzlich durch ein entsprechendes Hinweisschild am Startplatz / Einweisungsbereich dargelegt. Während des events ist den Anweisungen unseres Personals folge zu leisten.


Ziffer 6. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.

6.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Teil II. Besondere Bedingungen für Mietverträge mit Kunden (als Mietvertrag gelten hier auch Tourverträge und Event-Buchungen)
 

Ziffer 1 Vertragsverhältnis

Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter.
 

Ziffer 2 Mietpreis, Mietdauer, Stornokosten- fristen und Zahlungsweise

2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromladekosten gehen zu Lasten des Mieters oder des event-Veranstalters.
 

2.2 Die Stornokosten- gebühren -fristen bei Vermietung und Tourbuchungen:
ab 4 Wochen vor Miettermin 20% | 2 Wochen 50% | 1 Woche 75% vom Nettoauftragswert werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei Tour-Buchung über andere Anbieter (z.B. Stadtmarketing, Event-Veranstalter) gelten deren Stornobedingungen.

Weitgehende Schadensersatzansprüche von GLIDER TOURS bleiben hiervon unberührt.

Ziffer 3 Pflichten des Mieters, Tourteilnehmers

3.1 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, GLIDER TOURS unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.
3.2 Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist nicht genehmigt.

Sollten sich Tourteilnehmer den Anweisungen des Tour-Guides widersetzen und dessen Anweisungen nicht folge leisten,so kann eine Tour aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, oder der betreffende Tourteilnehmer von der Tour ausgeschlossen werden!

Eine Erstattung des Tourpreises findet in diesem Fall weder ganz noch teilweise statt!

Ziffer 4 Haftung des Mieters, Tourteilnehmers

4.1 Der Mieter/ Tourteilnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit/Tour an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten
c) Bergungs- und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter

4.2 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter,

außer bei Fahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen im Tourbetrieb oder auf event-Veranstaltungen. Hier gilt jedoch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Beschädigungen am Fahrzeug eine Selbstbeteiligung des Tourteilnehmers/event-Teilnehmers im Schadenfall von 10% mindestens aber € 250.- und es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers. (Bei events ist der Mieter/event-Veranstalter für die entstandenen Schäden haftbar)

Beim ausleihen von Fahrzeugen ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

4.3 Eine Kaskoversicherung für Leihfahrzeuge kann optional Abgeschlossen werden, dann gelten
die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Ziffer 5 Pflichten des Vermieters
5.1 Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Sollten durch den Ausfall (Defekte oder Diebstahl) Segway-Touren oder

-events beeinträchtigt worden sein, so kann die Tour ganz oder teilweise an einem Ersatztermin nachgeholt werden.

Events werden mit denen zur Verfügung stehenden Segways durchgeführt bzw. weitergeführt.

 Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch  unverschuldeten Ausfall oder das Abbrechen einer Tour oder eines events dem Mieter entstehen.
 

5.2 Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters ausschließlich gemäß Teil I Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GLIDER TOURS.

5.3 Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.